Das Netzwerk Kinderschutz veranstaltet regelmäßig Kinderschutz Cafés. Neben der Möglichkeit, andere AkteurInnen des Netzwerks kennenzulernen und sich mit diesen auszutauschen, gibt es hier die Gelegenheit zur kollegialen Beratung, interdisziplinären Fallkonferenzen sowie – da mindestens immer eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) zugegen ist – der Durchführung einer Beratung nach § 8a und 8b SGB VIII sowie § 4 KKG.