Familienfreizeit startet wieder:Land unterstützt Urlaub für Familien in Familienferienstätten
Das Programm richtet sich an Familien in Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien sowie Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderung. Eine Reise umfasst drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit, inklusive Vollverpflegung und familienfreundlicher, pädagogisch begleiteter Freizeitangebote. Eine Teilnahme ist alle zwei Jahre möglich. Maßgeblich für die Förderung ist die Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Eigenanteil, den die Familien erbringen müssen, beträgt 50 Euro pro erwachsene Person und 25 Euro pro Kind.
Die Organisation der Reisen übernimmt der Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg. Der Reisedienst hilft bei der Antragstellung, vermittelt Familien in eine passende Familienferienstätte und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Alle Informationen zur Familienzeit NRW sind auf der Homepage des Reisedienstes der Diakonie Ruhr-Hellweg unter www.familienerholung-nrw.de zu finden.
Die Antragstellung für die Osterferien ist dort ab sofort möglich bis zum Samstag, 28. Februar 2026. Die Antragsfristen für weitere Ferienzeiträume werden laufend aktualisiert. Für die Zeit außerhalb der Schulferien kann ganzjährig ein Antrag gestellt werden.
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